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Totensonntag,

Gedenktag der Entschlafenen , Ewigkeitssonntag 

 


Totensonntag, Ewigkeitssonntag, Sonntag vom jüngsten Gericht, Christkönigsfest, Letzter Sonntag des Kirchenjahres - viele Namen hat es im Laufe der Zeit für diesen Gedenktag gegeben.

1816 ordnete König Friedrich Wilhelm III von Preußen an, den letzten Sonntag im Kirchenjahr als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an die Verstorbenen zu begehen. Damit wurde aus den vielen regionalen Feiertagen in seinem Land ein einheitlicher Feiertag.
Die evangelische Landeskirche übernahm diesen Feiertag und er wurde zum Gegenstück des katholischen Feiertags Allerseelen.

Der "Totensonntag" wird nicht zufällig am Ende des Kirchenjahres begangen. Er bezeichnet zum einen das Ende, das Unwiederbringliche. Da aber kurz darauf die Adventstage folgen, der von Gott gesetzte Neuanfang, wird auch im Glauben deutlich, dass der Tod nicht das Ende ist.

In vielen Gemeinden wird zum Klang der Gebetsglocke den Gemeindemitgliedern gedacht, die im laufe eines Kirchenjahres verstorben sind. Ihre Namen werden während des Gottesdienstes verlesen und sie werden in die Fürbitte eingeschlossen. Das Verklingen des Glockenklangs erinnert uns an unsere eigene Vergänglichkeit.


Vielerorts gibt es alte Friedhöfe, die auch Besuchern, die im Moment keine Trauer empfinden können eine Möglichkeit zur Besinnung und Muße geben können. So ist zum Beispiel Freiburgs "Alter Friedhof" ein "Ausflugsziel. Der "Alte Friedhof" bietet mehr als nur Gräber, die um eine interessante Barockkapelle liegen. Alte Grabsteine erzählen nicht nur von Familiengeschichten, sondern vermitteln auch einen Einblick in die Stadt- und Landesgeschichte vom 17. bis zum 19. Jahrhundert, z. B. von der Revolutionszeit um 1848 (Vormärz). Besonders eindrucksvoll ist die programmatische Gestaltung der Grabmäler. Heute hat dieser Ort, der früher weit vor den Toren der Stadt lag, die Funktion eines Stadtparks und geschützten Biotops.


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 Fax 07552- 935289, Email info@strelo.com, Ktnr.6029066 BLZ 60250010 KSK Waiblingen
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