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Buß und
Bettag
Der Buß- und Bettag fällt regelmäßig auf den Mittwoch vor
dem letzten Sonntag des Kirchenjahres.
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Ursprünglich wurde dieser Feiertag vom Staat eingeführt.
Die Buß- und Bettage gehen auf einen Brauch im römischen Reich zurück: in
Krisenzeiten sollte eine besondere Sühne die Götter gnädig stimmen.
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Der
erste evangelische Buß- und Bettag fand 1532 in Straßburg als Reaktion auf
die Türkenkriege statt. Insgesamt kam es dann im 16. und 17. Jahrhundert
zu einer regelrechten Inflation von Buß- und Bettagen; 1878 gab es in den
deutschen Ländern 47 Bußtage an 24 Terminen. Ein einheitlicher Buß- und
Bettag wurde erstmals 1852 von der Eisenacher Konferenz vorgeschlagen,
eingeführt wurde er von der Evangelischen Kirche in Deutschland
schließlich 1934. Mit Erlass von Adolf Hitler wurde er 1939 auf einen
Sonntag verlegt und damit faktisch abgeschafft. Ab 1981 war er dann wieder
in der ganzen Bundesrepublik Deutschland gesetzlicher Feiertag. Seit
seiner Abschaffung im Jahr 1995, zugunsten der Finanzierung der
Pflegeversicherung, ist er in Deutschland nur noch im Bundesland Sachsen
arbeitsfreier Feiertag.
Die
Gottesdienste werden jetzt häufig in den Abendstunden gefeiert, dabei
nimmt die Besinnung auf politische Verantwortung und die gemeinsame
Beichte einen größeren Raum ein als sonst. Die Beichte, im Protestantismus
in der Regel Gemeinschaftsbeichte, betont weniger die Schuld des Einzelnen
als vielmehr die Kollektivschuld. Nach evangelischer Auffassung meint Buße
nicht, in Sack und Asche zu gehen, sondern Umkehr und Sinnesänderung.
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